Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Stationäre Pflege in Barsinghausen –wir versorgen Sie umfassend

Wenn die Betreuung daheim vorübergehend nicht möglich ist.

Das eigene Zuhause ist nicht zu ersetzen und der Ort, an dem wir auch im Alter und bei gesundheitlichen Beschwerden wohnen bleiben möchten. Manchmal ist die medizinische und pflegerische Versorgung in der gewohnten Umgebung jedoch keine Option mehr, weil eine Erkrankung zu weit fortgeschritten und eine ständige Betreuung nötig ist. Dann ist eine stationäre Pflege erforderlich. 

Definition stationäre Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause nicht betreut werden können, werden in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt. Dies können sowohl Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen als auch Alten- und Pflegeheime sein. In der Einrichtung werden die pflegebedürftigen Personen ständig von einer Pflegekraft beaufsichtigt, betreut und verpflegt. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege – der Versorgung rund um die Uhr – erfolgt die teilstationäre Pflege zu festgelegten Zeiten, beispielsweise nachts, halbtags oder ganztags.

Unser Zusammenleben

Wir bieten Ihnen eine auf ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Beratung, Betreuung und Pflege an:

  • vollstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
  • Krankenhausnachsorge
  • zusätzliches Betreuungsangebot nach §53c SGB XI
  • hauseigene Küche mit Menüwahl und besonderer Verkostung

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern viele Möglichkeiten, ihre körperliche und geistige Beweglichkeit zu erhalten und zu trainieren; zum Beispiel mit täglich wechselnden Therapieangeboten in Mobilitätstrainings, Bingo, Gedächtnistrainings oder Kreativkursen.

Wir helfen Ihnen sehr gern und beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Auf Ihre Wünsche, Anregungen und Fragen freuen wir uns!

Sprechen Sie uns an!

Auf jeden Fall können wir für Sie und Ihre Angehörigen den Lebensabend gemeinsam schön gestalten!

Kosten für die vollstationäre Pflege

Die durchschnittlichen monatlichen Eigenanteile für die stationäre Pflege belaufen sich im ersten Jahr auf rund 3.108 Euro, wobei die tatsächliche Höhe je nach Bundesland und Pflegegrad unterschiedlich ausfallen kann. Zusammengesetzt werden diese Kosten aus drei Komponenten: den pflegebedingten Aufwendungen (teilweise von der Pflegekasse übernommen, der Rest als Eigenanteil), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse: Pflegegrad 1: 131 Euro, Pflegegrad 2: 805 Euro, Pflegegrad 3: 1.319 Euro, Pflegegrad 4: 1.855 Euro, Pflegegrad 5: 2.096 Euro.

Die Pflegekasse trägt einen Zuschuss zu den pflegebedingten Ausgaben bei. Zusätzlich profitieren Pflegebedürftige seit 2024 von einem gestaffelten Leistungszuschlag, der den Eigenanteil weiter reduziert. Dieser Zuschlag steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts und entlastet die Betroffenen somit zunehmend über die Zeit.

Leistungen der stationären Pflege

In einer stationären Einrichtung erhält die pflegebedürftige Person eine umfassende Betreuung. Dazu gehört unter anderem die Körperpflege, die Verpflegung und die Gabe der von der Ärztin oder vom Arzt verordneten Medikamente.

Häufig gestellte Fragen zur stationären Pflege

Was kostet die stationäre Pflege?

Die monatlichen Eigenanteile für die stationäre Pflege belaufen sich im Durchschnitt auf rund 3.108 Euro pro Person. Der tatsächlich zu zahlende Betrag kann je nach Bundesland und individuellem Pflegegrad deutlich variieren.

Wer hat Anspruch auf stationäre Pflege?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben Anrecht auf eine stationäre Pflege. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.

Haben Sie weitere Fragen und wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da!

Zum Seitenanfang