Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen

Anspruch und Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Menschen mit Pflegegrad 4 sind in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten in besonders starkem Maße eingeschränkt. Im Alltag benötigen sie umfassende Hilfe in nahezu allen Lebensbereichen – insbesondere bei grundlegenden Tätigkeiten. Selbst wenn die Betroffenen noch in geringem Umfang eigenständig essen oder trinken können, ist eine kontinuierliche Betreuung unverzichtbar.

Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten dabei eine breite Unterstützung: Sie stellen sicher, dass die Versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung gewährleistet ist und Angehörige spürbar entlastet werden.

Zu den Leistungen bei Pflegegrad 4

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro jährlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 1.855 Euro monatlich

Widerspruch bei Ablehnung des Pflegegrades 4 einlegen

Sollte Ihr Antrag auf Pflegegrad 4 abgelehnt werden oder die Einstufung nicht Ihrer Einschätzung entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf – wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie umfassend!

Kontakt aufnehmen
Zum Seitenanfang