Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
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Der höchste Pflegegrad 5 sieht den maximalen Leistungsumfang der Pflegekasse vor. Dieser Pflegegrad wird Personen bewilligt, die in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Dies sind Intensivpflegebedürftige, mehrfach erkrankte hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Unterstützung angewiesen sind.
Auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD – ehemals MDK) trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung.
Die Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: insgesamt 3.539 Euro jährlich
- vollstationäre Pflege im Heim: 2.096 Euro monatlich
Antrag auf Pflegestufe 5 abgelehnt? So geht es weiter
Wird der Antrag auf Pflegegrad 5 von der Pflegekasse abgelehnt, haben die Betroffenen das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich erfolgen.