Pflegekosten – was erwartet Sie und Ihre Angehörigen?
Zuschüsse aus der Pflegekasse und Eigenanteil.
Werden Sie oder ein Familienmitglied pflegebedürftig, taucht schnell das Thema Pflegekosten auf. Wer muss zahlen und wie viel? Unser Pflegeheim informiert Sie im Folgenden ausführlich.
Ihr monatlicher Eigenanteil (ohne Gewähr)
Sollte das Einkommen der Bewohner zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, um weitere Informationen zu erhalten oder Fragen zu klären.
Pflegegrad 1
3443,35 €
Pflegegrad 2
3334,86 €
Pflegegrad 3
3334,65 €
Pflegegrad 4
3334,65 €
Pflegegrad 5
3334,88 €
Leistungen beanspruchen
Damit Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können, ist zuvor ein Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads zu stellen. Nach einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird die zuständige Pflegekasse Ihnen einen Bescheid bezüglich des Pflegegrads schicken. Sind Sie mit der Entscheidung unzufrieden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Fragen? Unser Pflegeteam berät Sie gerne!
Kosten für die stationäre Pflege
Bei einem Umzug in ein Pflegeheim fallen jeden Monat Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten an. Von den Pflegekosten sind die Zuschüsse der Pflegekasse je nach Pflegegrad abzuziehen. Den verbleibenden Betrag müssen Sie als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger selbst zahlen.
Übersicht Kostenübernahme
Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Grundpflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie selbst bezahlen. Eventuelle Zusatzleistungen sind vertraglich festzuhalten.