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Pflegegrad 1 bei leichten Einschränkungen – 
das sollten Sie wissen

Der Pflegegrad 1 wird Personen zuerkannt, die nur in geringem Maße in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Die Betroffenen benötigen lediglich zwischendurch Unterstützung und können ihren Alltag überwiegend allein meistern. Die angebotenen Leistungen verfolgen das Ziel, die Eigenständigkeit möglichst lange zu erhalten. Im Mittelpunkt stehen dabei Hilfen im Haushalt, Unterstützung bei der Körperpflege sowie präventive und entlastende Maßnahmen.

Zu den Leistungen bei Pflegegrad 1

Folgende Unterstützungen stehen zur Verfügung:

  • vollstationäre Pflege im Heim: 131 Euro monatlich

Antrag auf Pflegegrad 1 abgelehnt? So geht es jetzt weiter

Sind Sie mit der Einstufung in Pflegegrad 1 nicht einverstanden oder wurde Ihr Antrag auf eine Pflegestufe abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einzulegen.

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Unser Pflegedienst steht Ihnen und Ihren Angehörigen jederzeit unterstützend zur Seite. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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