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Pflegegrad 2 bei deutlichen Einschränkungen – alle wichtigen Fakten im Überblick

Das sollten Sie wissen.

Menschen mit Pflegegrad 2 gelten als pflegebedürftig mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Alltagsfähigkeiten. Mit diesem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Ziel dieser Leistungen ist es, die Versorgung sowohl im häuslichen Umfeld als auch in stationären Einrichtungen zu sichern – und zugleich pflegende Angehörige zu entlasten.

Darüber hinaus können verschiedene Unterstützungsangebote flexibel kombiniert werden. Zusätzlich stehen Zuschüsse für Hilfsmittel sowie finanzielle Förderungen für notwendige Anpassungen im Wohnumfeld zur Verfügung.

Die Leistungen bei Pflegegrad 2

Folgende Unterstützungen können in Anspruch genommen werden:

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro jährlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 805 Euro monatlich

Der Antrag auf Pflegegrad 2 wurde abgelehnt? Das ist jetzt zu tun

Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist direkt an die zuständige Pflegekasse zu richten.

Kontaktieren Sie jetzt unseren Pflegedienst – wir unterstützen Sie persönlich und kompetent in allen Fragen rund um Pflegegrad 2 und die passenden Leistungen.

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